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Praxisreinigung nach RKI-Standard: Was medizinische Einrichtungen wissen müssen

Professionelle Reinigung Unternehmen

In medizinischen Einrichtungen ist Sauberkeit keine Frage des Komforts — sie ist eine gesetzliche Pflicht und unmittelbar mit dem Patientenschutz verbunden. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat klare Empfehlungen für die Reinigung und Desinfektion in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und medizinischen Einrichtungen herausgegeben. Dieser Artikel erklärt, was Praxisinhaber wissen müssen, um diesen Standards gerecht zu werden.

RKI-Richtlinien für Desinfektion und Reinigung in Arztpraxen

Das Robert Koch-Institut unterscheidet in seinen Empfehlungen zwischen Reinigung (mechanische Entfernung von Schmutz) und Desinfektion (Abtötung von Krankheitserregern). Beide Maßnahmen ergänzen sich und müssen in einer bestimmten Reihenfolge durchgeführt werden: erst reinigen, dann desinfizieren.

Schlüsselempfehlungen des RKI für Praxisreinigungen:

  • Mindestens einmal täglich: Reinigung und Desinfektion aller patientennahen Kontaktflächen (Behandlungsliegen, Türgriffe, Lichtschalter, Armaturen)
  • Nach jedem Patientenkontakt: Desinfektion der Arbeitsflächen im Behandlungsbereich
  • Wöchentlich: Reinigung von Schränken, Ablagen und Geräteoberflächen
  • Regelmäßig: Desinfektion von Böden in Behandlungsräumen mit einem Desinfektionsmittel aus der Liste der geprüften Desinfektionsmittel (DVG-Liste)

Entscheidend ist, dass nur gelistete und geprüfte Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die nachweislich gegen die relevanten Krankheitserreger wirksam sind.

Flächendesinfektion, Medizinprodukteaufbereitung & Hygieneplan

Jede Arztpraxis in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, einen schriftlichen Hygieneplan zu führen. Dieser legt fest: welche Flächen wie oft gereinigt und desinfiziert werden, welche Mittel eingesetzt werden, welche Mitarbeitenden für welche Aufgaben verantwortlich sind, und wie mit kontaminierten Materialien umzugehen ist.

Flächendesinfektion: Unterschieden wird zwischen patientennahen Flächen (höchste Priorität), allgemeinen Kontaktflächen und Böden. Jede Kategorie erfordert unterschiedliche Desinfektionsmittel und -intervalle.

Medizinprodukteaufbereitung: Instrumente und Medizinprodukte, die Patientenkontakt haben, müssen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) aufbereitet werden. Dies ist nicht Teil der regulären Reinigungsleistung, muss aber im Hygieneplan berücksichtigt werden.

Reinheit Blick führt Praxisreinigungen nach anerkannten Hygienestandards durch und erstellt auf Wunsch eine Reinigungsdokumentation, die bei Behördenprüfungen vorgelegt werden kann. Mehr dazu auf unserer Seite zur Praxisreinigung.

Worauf bei der Auswahl einer spezialisierten Reinigungsfirma für Praxen zu achten ist

Nicht jede Reinigungsfirma ist für die Reinigung medizinischer Einrichtungen geeignet. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Schulung des Personals in Hygienestandards und RKI-Empfehlungen
  • Einsatz von DVG-gelisteten oder RKI-geprüften Desinfektionsmitteln
  • Erfahrung in der Reinigung medizinischer Einrichtungen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapiezentren)
  • Bereitstellung einer Reinigungsdokumentation
  • Diskretion und Zuverlässigkeit — Reinigung außerhalb der Praxisöffnungszeiten

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